Gästekarten
Gästekarten werden vom Zweckverband-Tourismusregion Berchtesgaden Königssee ausgegeben. Sie können damit einige Einrichtungen der Gemeinde günstiger nutzen (z.B. Parkplätze oder Schwimmbäder). Busfahren ist in Berchtesgaden und den umliegenden Gemeinden mit der Gästekarte kostenlos.
Kurtaxe Die Gästekarte kostet pro Teilnehmer und Tag derzeit 2,60 €, für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre die Hälfte. Kinder unter 6 Jahre sind frei. Diese Kosten werden von uns auf die Mieter des Seminarhauses umgelegt.
Wer wird angemeldet? Wir sind verpflichtet alle Mieter des Seminarhauses beim Zweckverband Berchtesgaden anzumelden. Das betrifft alle Personen, die im Seminarhaus am Königssee übernachten.
Welche Daten werden weitergegeben? Wir melden folgende persönlichen Daten des jeweiligen Kursleiters oder Organisators an den Zweckverband: Name, Wohnort, Land, Alter, Dauer und Zweck des Aufenthalts (Freizeit oder beruflich).
Bei allen anderen Teilnehmern melden wir nur die Anzahl der Personen die im Haus übernachten.
Wer meldet an? Die Anmeldung erfolgt durch den Vermieter zu Beginn Ihres Aufenthalts. Über die Seminarhaus- Verwaltung werden Sie online angemeldet. Die Kurbeitragsbefreiung wird gleichzeitig mit der Onlineanmeldung beantragt. Es ist wichtig, dass Sie uns noch vor Beginn Ihres Aufenthalts folgende Daten melden:
- die persönlichen Daten des Kursleiters oder Organisators (siehe oben)
- Anzahl der Teilnehmer
- falls Sie Kurbeitragsbefreiung beantragt haben, den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Kurbeitragsbefreiung und einen Seminarplan
Kurbeitragsbefreiung: Wenn der Zweck Ihres Aufenthalts >beruflich< ist, können Sie einen Antrag auf Kurbeitragsbefreiung stellen. Diesen Antrag können Sie hier aufrufen und ausfüllen. Danach ausdrucken und unterschrieben an Manfred Koller zurücksenden. Wenn Sie einen Antrag auf Kurbeitragsbefreiung stellen, erhalten Sie von uns keine Gästekarten während Ihres Aufenthalts im Seminarhaus am Königssee.
Es kann vorkommen, dass Ihr Antrag nicht anerkannt wird, dann erhalten Sie von uns etwa einen Monat nach Ihrem Aufenthalt eine Rechnung in Höhe des noch ausstehenden Kurbeitrags. Wir behalten uns vor, gegen die Entscheidung der Kurdirektion Rechtsmittel einzulegen.
Seminarplan: Zu dem Antrag auf Kurbeitragsbefreiung verlangt die Kurdirektion einen Seminarplan. Hier handelt es sich um einen Zeitplan, in dem Sie nachweisen, dass außerhalb Ihres Seminares keine Zeit ist um die Einrichtungen der Gemeinde zu nutzen. Einen Seminarplan können Sie auch hier kostenlos downloaden, ausfüllen und an mich zurücksenden.
Ihr/Euer
Manfred Koller
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